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Hausarbeiten


Prüfungsform Hausarbeit

1.) Allgemeines (Prüfungsform, Anmeldung, Bearbeitungszeitraum)

2.) Prüfungsinhalte und -anforderungen

3.) Formale und inhaltliche Anforderungen der Prüfungsform 'Hausarbeit'

 

1.) Allgemeines (Prüfungsform, Anmeldung, Bearbeitungszeit)

 

Einige Module der Ev. Theologie sehen eine Hausarbeit als Modulabschluss/ Modulgesamtprüfung vor (Exegese-/Methodenseminar [Lehramt: A II, Bachelor: A I] und i.d.R. die Module des B-Bereichs). Eine Hausarbeit besteht am Institut für Evangelische Theologie i.d.R. aus mehreren Prüfungsaufgaben (s. unten 2. Prüfungsinhalte und -anforderungen).

 

Hinweis: In allen Modulen, die eine Hausarbeit als Modulabschluss vorsehen, besteht die (freiwillige) Möglichkeit, die einzelnen Prüfungsaufgaben zu zeitlich getrennten Terminen zu erbringen.

Bitte beachten Sie (bei freiwilliger Aufgabensplittung): Die Module der Evangelischen Theologie, die eine Hausarbeit als Modulabschluss vorsehen, sind erst dann abgeschlossen, wenn alle dafür geforderten Prüfungsaufgaben vorliegen.

 

Die studis-Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dessen Verlauf die Modulprüfung abgeschlossen wird, d.h. bei Wahrnehmung einer Aufgabensplittung: die Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dessen Verlauf alle erforderlichen Prüfungsaufgaben vorliegen werden.

 

Die Anmeldung zu der entsprechenden Modulgesamtprüfung erfolgt

-        für die Module der Systematischen Theologie und Religionspädagogik zentral, d.h. wie gewohnt in Eigenregie über studis. (Lehramt: Religionspädagogik: B, Fachwissenschaften: B II, B V, B VI; Bachelor: B II, B IV)

-        für die Module der Biblischen Theologie dezentral, d.h. die Anmeldung in studis übernimmt – nach  erfolgreichem Modulabschluss – der Lehrstuhl für Sie. (Lehramt: A II, B IV; Bachelor: A I, B I, B III)

 

Punkte und Noten werden verbucht, wenn die Modulprüfung in allen Aufgabenteilen erfolgreich abgelegt ist.

 

Die Abgabetermine variieren je nach Modul:

-        A II: Die Exegese-Arbeiten sind bis zum jeweils festgesetzten Termin in der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abzugeben. (Der genaue Termin wird Ihnen im Methodenseminar bekanntgegeben.)

-        B-Bereich:

a) in der Systematischen Theologie/Religionspädagogik: Die Arbeiten bzw. (bei freiwilliger Aufgabensplittung) die einzelnen Prüfungsaufgaben sollten - nicht zuletzt im eigenen Interesse - im Anschluss an die jeweils besuchten Veranstaltungen verfasst werden, können aber auch in einem der folgenden Semester abgegeben werden. Die Leistung der Hausarbeit bzw. Gesamtmodulprüfung kann jedoch nur dann für das unmittelbar vorausgegangene Semester verbucht werden, wenn die Hausarbeit (mit allen zugehörigen Prüfungsaufgaben) bis zu den entsprechenden Abgabeterminen vorliegt.

b) in der Biblischen Theologie: Die Hausarbeiten müssen im unmittelbaren Anschluss an das Semester zu den  entsprechenden Abgabeterminen abgegeben werden.


Die jeweiligen Abgabetermine entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett oder auf der Homepage unter Termine.

Bitte beachten Sie, dass alle Seminararbeiten und Abschlussarbeiten bei den DozentInnen sowohl in elektronischer wie auch in Papierform abgegeben werden müssen!

(Eine Abgabe per Email ist nicht möglich.)

 

2.) Prüfungsinhalte und –anforderungen

 

a) Allgemeines:

Inhalt und Kompetenzen der Gesamtmodule werden i.d.R. in Schwerpunkten geprüft.

 

Die Gesamtmodulprüfungen in den Modulen des B-Bereichs, die mit der Prüfungsform 'Hausarbeit' abgeschlossen werden, bestehen aus mehreren Prüfungsaufgaben (s. auch 1. Allgemeines):

 

 

b) Erwartungshorizont/Zielvorstellungen einer wissenschaftlichen Arbeit

Die Hausarbeit soll in das wissenschaftliche Arbeiten einüben; dazu gehört

  1. für die Biblische Theologie: eine kritische Einbeziehung von bzw. Auseinandersetzung mit einer angemessenen Anzahl von zum Thema gehörigen Publikationen [in einer Mischung von Artikeln, Aufsätzen sowie Monographien und Kommentaren (ganz oder in Auszügen) – im Idealfall in einem ausgewogenem Verhältnis])

  2. für die Systematische Theologie/Religionspädagogik: eine kritische Einbeziehung von bzw. Auseinandersetzung mit mind. neun zum Thema gehörigen Publikationen [in einer Mischung von Artikeln, Aufsätzen sowie Monographien und/oder ggf. Kommentaren (ganz oder in Auszügen) – im Idealfall in einem ausgewogenem Verhältnis])

Im Einzelnen.

 

Die Beherrschung der oben genannten Kompetenzen gehört zum Standard einer wissenschaftlichen Arbeit und geht entsprechend in die Benotung ein. Somit kann bereits eine mangelhaft beherrschte Kompetenz zum Nicht-Bestehen der Hausarbeit führen.

 

c) Hinweise zur Themen-/Schwerpunktwahl: Die Prüfungsthemen werden von den PrüferInnen festgelegt. Dabei besteht seitens der Studierenden die Möglichkeit, Themenwünsche einzubringen; diese haben jedoch nur Vorschlagscharakter. (Ausgenommen sind schon zuvor anderswo behandelte Themen.)

 

I.d.R. ist es hilfreich, das gewählte Thema sowie die dazu erstellte Gliederung frühzeitig mit den jeweiligen DozentInnen abzusprechen.

 

Hilfestellungen zur Themenwahl finden Sie hier.

 

3.) Formale und inhaltliche Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit:

 

 

 

a) Umfang:

A II: 25 bis max. 30 (Text-)Seiten (Hinweis: Der Appendix für z.B. den Methodenschritt der Textkritik zählt nicht zu den Textseiten)

B IV: je nach Themenstellung genauere Angaben in Absprache mit den Dozenten

B II: 12-15 (Text-)Seiten

B V: 15-20 (Text-)Seiten

Lehrstuhl Naurath siehe Formblatt

A I: 25 bis max. 30 (Text-)Seiten (Hinweis: Der Appendix für z.B. den Methodenschritt der Textkritik zählt nicht zu den Textseiten)

B II und B IV: 15-20 (Text-)Seiten

B I, B III und C II: bis zu max. 30 Seiten

b) Formalia:

 

c) Sonstiges: Bei neutestamentlichen Arbeiten in der Biblischen Theologie (B IV und C) wird die Arbeit am griechischen Text verlangt!

 

d) Die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit

1)      Titelblatt

2)      Inhaltsverzeichnis

3)      Text (Einleitung – Hauptteil – Fazit)

4)      ggf. Abkürzungs-/Siglenverzeichnis und/oder Anmerkungsverzeichnis

5)      Literaturverzeichnis

6)      Erklärung des eigenständigen Verfassthabens der Arbeit ('Ehrenwörtliche Erklärung')