Wer evangelischen Religionsunterricht an einer Bayerischen Schule erteilen will, braucht dazu die "Vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelisch-lutherischen Religionsunterrichts" (vorläufige VOCATIO) durch die Bayerische Landeskirche.
Voraussetzung für den Antrag ist die Taufe und die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Konfession (in der Regel die evangelisch-lutherische). Der Antrag soll am besten mit der Anmeldung zum Staatsexamen gestellt werden.
Folgendes Vorgehen ist zur Beantragung notwendig:
1. Sie holen sich im Sekretariat des Lehrstuhls für Religionspädagogik (Sekretärin: Frau Schuster, Raum 2172) die Antragsformulare (ein buntes und ein weißes Blatt) zusammen mit einem Informationsheft ab.
2. Sie füllen die Formulare aus und vereinbaren einen Gesprächstermin mit einem/r Vertreter/in der folgenden Gruppen:
In diesem Gespräch zur Berufsmotivation (Infoheft S. 13) klären Sie Ihre Berufsmotivation und Fragen zum Berufsbild einer Religionslehrkraft ab. Betrachten Sie dies bitte nicht als zusätzliche "Leistung" oder Belastung, sondern nehmen Sie es als Chance, sich über sich selbst, Ihre Studienerfahrungen, Ihre Vorstellungen vom Lehrberuf und die Entwicklung Ihrer Überzeugungen und Zweifel Gedanken zu machen.
Dieses Gespräch lassen Sie sich auf dem bunten Anmeldebogen bestätigen (mit Unterschrift des/r Beratenden).
3. Sie lassen sich am Lehrstuhl für Religionspädagogik den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Studiums bestätigen. Das heißt:
4. Zusammen mit Ihrem Lebenslauf und einer kurzen Darstellung über Motivation und Zielsetzung Ihres Studiums und künftigen Berufswunsches als Religionslehrer/in schicken Sie die Unterlagen (Vocatio-Antrag und Verpflichtungserklärung, den RU aufgrund der Heiligen Schrift gemäß dem Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu erteilen) spätestens 6 Monate vor Antritt des Referendariats an das Landeskirchenamt (Adresse ist auf dem Anmeldebogen aufgedruckt).
5. Sie bekommen dann direkt vom Landeskirchenamt die vorläufige Vocatio zugesandt.