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Staatsexamen (LPO I neu)


Informationen zur Staatsexamensprüfung im Fach Schulpädagogik im modularisierten Lehramtsstudium

(LPO I neu)

Zu jedem der untenstehenden Teilgebiete gibt es eine Aufgabenstellung, also insgesamt drei Fragen. Studierende wählen zwei der drei Fragen zur Bearbeitung.

Theoretische Grundlagen von Unterricht

Planung und Gestaltung von Lernumgebungen

Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht

Aktuelle didaktische Theorien

Medienerzieherische und mediendidaktische Konzepte

Psychologische Grundkonzepte

Sach-, fach- und adressatenbezogene Planung, Gestaltung und Evaluierung schüleradäquater Lernsituationen und Lernumgebungen

Gestaltung von Lernsituationen unter den Bedingungen von Heterogenität und Inklusion

Förderung von selbst bestimmtem, eigenverantwortlichem und kooperativen Lernen und Arbeiten

Verstehens- und Transferprozesse

Pädagogische Theorien über die Entwicklung und die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen

Werte, Normen und Reflexion selbstbestimmten Urteilens und Handelns

Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen unter besonderer Berücksichtigung

(1) der interkulturellen Dimension

(2) der ganztägigen Bildung und Erzeihung

(3) der Sucht- und Gewaltprävention

Dauer der Staatsexamensprüfung: vier Stunden

Für alle Schularten gilt: für die Endnote zählt das Staatsexamen zu 60% und Leistungen aus dem Studium zu 40%

Für bisherige Staatsexamensaufgaben im EWS-Bereich nutzen Sie bitte folgenden Link.

Die Erste Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften ist dann nicht bestanden, wenn die schriftliche Prüfungsleistung schlechter als "mangelhaft" ist.

Die Erste Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen oder zur Notenverbesserung wiederholt werden. Weitere Hinweise finden Sie dazu in der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I).

Informationen zum Staatsexamen im Fach Schulpädagogik im nicht-modularisierten Lehramtsstudium finden Sie in der alten LPO I in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002.

Achtung: Für die Anmeldung zum vorgezogenen Staatsexamen in Schulpädagogik gilt folgendes:

Bitte beachten Sie, dass Sie für ein vorgezogenes Staatsexamen in Schulpädagogik alle dafür nötigen Leistungen bei uns bereits mindestens 1 Semester vor der Staatsexamensprüfung erbracht haben müssen. Wenn Sie zum Beispiel zum Frühjahrstermin das Examen schreiben möchten, müssen Ihre Leistungen bei uns im vorherigen Sommersemester bereits erbracht worden sein. Aufrund der hohen Anzahl an Studierenden und der geringen Frist zwischen unseren Prüfungen und der des Staatsexamens ist es uns leider nicht möglich, Prüfungen und Leistungen im selben Semester der Prüfung rechtzeitig zu beurteilen. Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen viel Erfolg!