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Studienbegleitendes Praktikum


1. Neuerungen und Informationen zur Anmeldung zum Studienbegleitenden Praktikum

Ab dem Wintersemester 12/13 bitte beachten Sie:

Die Praktikumskarte wird nicht mehr wie gehabt im Prüfungsamt abgegeben. Die Verbuchung Ihrer Praktikumsleistung in Studis läuft über die Lehrstühle. Zur Studisanmeldung weisen Sie die Praktikumskarte bitte im Original bei Frau Schuster vor!

 

2. Informationen zum Studienbegleitenden Praktikum - Vorgaben und Zielsetzungen

Nach der neuen Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 für modularisierte Lehramtsstudiengänge muss jede/r Studierende aller Schularten ein Studienbegleitendes Praktikum absolvieren (§ 34).

In der LPO heißt es: „Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung; es bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer bzw. vertieft studierten Fächer, beim Lehramt an beruflichen Schulen nur auf die vertieft studierte berufliche Fachrichtung; im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum liegt der Schwerpunkt des Studiums auf dem Kennenlernen der Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht; dabei sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht und eigenen Unterrichtsversuchen gesammelt werden; das Praktikum bezieht sich nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach“.

Die Hochschule legt die bei erfolgreicher Teilnahme am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erworbenen Leistungspunkte fest.

 

3. Aufgaben und Ziele der Praktika

In den Praktika soll einerseits frühzeitig in die Schulpraxis und in die Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt. Dabei sollen die Studierenden einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerinnen- und Lehrerberufs erhalten, so etwa durch die Unterrichtsbeobachtung, eigene Unterrichtsplanungen und Unterrichtsversuche

Die Praktika sollen den Studierenden auch Einsichten darüber vermitteln, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind. Gespräche mit der Praktikumslehrkraft leiten zur Reflexion über die Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf an und geben Beratung in dieser Frage.

 

Die Studierenden nehmen am Unterricht des Vertreters oder der Vertreterin der Fachdidaktik teil, der in entsprechenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule den Unterricht in diesem Fach vorbereitet und in der von der Praktikumslehrkraft geführten Klasse betreut beziehungsweise erprobt und vorführt. Im Rahmen dieser Praktika können auch andere Veranstaltungen (z. B. Unterrichtsmitschau) stattfinden. Diese Veranstaltungen in Verbindung mit dem Praktikum in einer Klasse werden von den Hochschullehrerinnen und -lehrern in Absprache mit dem Leiter bzw. der Leiterin des Praktikumsamts organisiert.

Ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrer- bzw. LehrerInnenberuf wird durch die Praktikumslehrkraft geführt.

Studiert man Evangelische Theologie als Unterrichtsfach, muss man das Studienbegleitende Praktikum auch hier absolviert werden, weil das Praktikum sowie das Motivationsgespräch Voraussetzungen für die kirhcliche Lehrerlaubnis (Vocatio) sind.

An folgenden Schulen werden die Studienbegleitenden Praktika in Evangelischer Theologie durchgeführt:

  • - Mittelschule
  • - Grundschule
  • - Realschule
  • - Gymnasium

 

 

 

Ist Ihnen etwas aufgefallen? Geben Sie uns gerne Feedback unter feedback.ev-theol@phil.uni-augsburg.de