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Promotion

Auf Beschluss des Fakultätsrats wurde im Dezember 2008 die Promotionsordnung der Universität um das Fach Musiktherapie (Haupt- und Nebenfach) erweitert.

Absolventen des Augsburger Masterstudiengangs sowie vergleichbarer Abschlüsse anderer staatlicher Hochschulen mit einer Mindestnote von 2,5 können an der Universität Augsburg  promovieren.

Fachhochschul-Absolventen mit einem staatlichen Abschluss in Musiktherapie und mit einem Notenschnitt von mindestens 1,5 können ebenfalls an der Universität Augsburg im Fach Musiktherapie promovieren, sofern sie zusätzliche Studienleistungen nach Maßgabe der Promotionsordnung erbringen.

Ein innerhalb des Fachbereichs Musiktherapie stattfindendes Doktorandenseminar begleitet die Promotion.

Interessierte können sich mit einem Promotionsvorhaben an die Leitung des Fachbereichs Musiktherapie, die Professoren Timmermann und Schmidt, wenden. Zur Klärung der formalen Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion wird empfohlen, sich an den Ständigen Promotionsausschuss der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zu wenden. Je nach thematischem Schwerpunkt der Arbeit können Professoren anderer Fakultäten als Gutachter und Prüfer hinzugezogen werden.

 

                                                Promotionsordnung

                                                Dissertationssammlung