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Vorgezogenes EWS-Examen


Vorgezogenes Staatsexamen in der Schulpädagogik:


Liebe Studierende,

für alle von Ihnen, die ein vorgezogenes EWS-Examen schreiben möchten, gilt wie bereits mehrfach angekündigt folgende Regelung:

Wenn Sie vorhaben, Ihr EWS-Examen zu vorzuziehen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle dafür erforderlichen Leistungspunkte in der Schulpädagogik bereits bis zum Ende des vorherigen Semesters erbracht haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der immer steigenden Studierendenzahl und Arbeitsbelastung auf Dauer keine vorgezogenen Korrekturen oder gar Prüfungstermine mehr anbieten können. Dies ist leider mit einem Aufwand verbunden, den wir nicht mehr leisten können.

Anmerkung: da es in letzter Zeit immer wieder Anfragen bezüglich lehrstuhlfremder Veranstaltungen gab, hier ein wichtiger Hinweis: Kurse aus dem Bereich der Modul der Gesellschaftswissenschaften, studienbegleitende Praktika o. ä. sind nicht vom Lehrstuhl für Schulpädagogik! Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an den dafür zuständigen Lehrstuhl. Fragen hierzu werden von unserer Seite nicht mehr beantwortet!

 

Beste Grüße und viel Erfolg in Ihrem weiteren Studium!

Ihr Lehrstuhl für Schulpädagogik

Meldung vom 18.04.2016