Wählen Sie für die schriftliche Prüfung aus folgenden Bereichen je ein Thema:
Die drei gewählten Themen dürfen sich weder personell noch zeitlich oder thematisch überschneiden. Die zwei in der schriftlichen Prüfung nicht bearbeiteten Themen sind Gegenstand der mündlichen Prüfung. Eine Literaturliste mit mindestens fünf Literaturangaben pro Themengebiet ist spätestens einen Monat vor der Prüfung abzugeben.
Meldung vom 28.04.2009