Im Folgenden sind einige wichtige Bestimmungen aufgeführt, die Studierende des Faches Politikwissenschaft, die von einer auswärtigen Hochschule an die Universität Augsburg wechseln wollen, zu beachten haben.
(I)Zwei Semester Studienzeit an der Universität Augsburg
vor der Zwischenprüfung/Vordiplom
In beiden Studiengängen (Magister-, und Diplomstudiengang)
müssen die Studierenden zwei Semester an der Universität
Augsburg eingeschrieben sein und hier studiert haben, bevor sie
die Magister-Zwischenprüfung bzw. ihr Vordiplom an der Universität
Augsburg ablegen können. Ausnahmen hiervon können nicht
gemacht werden. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die Studierenden
bereits die für die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom
notwendigen Scheine vorweisen können.
(II)Fristen für die Zwischenprüfung/Vordiplom
Die Magister-Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom sind in der
Regel nach dem vierten Fachsemester zu absolvieren. In begründeten
Ausnahmefällen kann man sich für die jeweilige Prüfung
spätestens im fünften Fachsemester anmelden. Dies bedeutet:
Hat jemand bereits an einer anderen Hochschule mehr als drei Semester
Politikwissenschaft studiert, ohne die Zwischenprüfung bzw.
das Vordiplom abgelegt zu haben, so ist es ihm nicht mehr möglich
innerhalb der vorgegeben Frist an der Universität Augsburg
seine Zwischenprüfung bzw. sein Vordiplom zu absolvieren.
(III)Anerkennung der Scheine
Bei einem Hochschulwechsel können Scheine und Semester von
anderen Hochschulen anerkannt werden. Dies ist allerdings erst nach
der Immatrikulation an der Universität Augsburg möglich.
Entsprechende Antragsformulare sind – ebenfalls erst nach
der Immatrikulation - beim Magisterprüfungsamt bzw. Prüfungsamt
für den Diplomstudiengang zu erhalten. Es ist darauf hinzuweisen,
daß nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet
werden können, in denen der bisherige Studienverlauf lückenlos
beschrieben und nachgewiesen wird. Dies gilt im Besonderen für
den Nachweis,
- der bereits im Fach Politikwissenschaft studierten
Fachsemester an anderen Hochschulen,
- über die in Grundkursen erbrachten Leistungen
und den wöchentlichen Stundenumfang (notfalls durch gesonderte
Bestätigung, falls dies auf dem Schein nicht vermerkt wurde),
und
-ob der Student an einer anderen Hochschule bereits
einmal eine Magister-Zwischenprüfung bzw. eine Vordiplomsprüfung
nicht bestanden hat, unter Angabe der Gründe (Bsp.: Überschreiten
der Frist).
(IV) Prüfungs- und Studienordnungen
Die hier genannten Hinweise können nachgelesen werden in der
Magisterprüfungsordnung für die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche
Fakultät, der Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang
Politikwissenschaft sowie in der Allgemeinen Prüfungsordnung
der Universität Augsburg. Auch sollten die entsprechenden Studienordnungen
des beabsichtigten Studiengangs nachgelesen werden. Sämtliche
Prüfungs- und Studienordnungen können heruntergeladen
werden unter: www.verwaltung.uni-augsburg.de/sammlung