PROTOKOLL
der Sitzung zum Thema Nachweis über Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen nach § 9 Abs. 1 Ziffer 4d DiplPOPol am 03.11.2005
Teilnehmer: Prof. Dr. H.-O. Mühleisen
Dipl.-Pol. M. Opitz
Dipl.-Volksw. Dipl.Soz. R. Steinitz
Dr. C. Stölting
Prof. Dr. R. Werner
Raum: 2067 Geb. N1
Dauer: 14.15 - 15.00 Uhr
Protokollant: R. Werner
Ergebnis:
I. Die erste moderne Fremdsprache kann durch Abiturzeugnis nach mindestens dreijährigem Unterricht nachgewiesen werden.
II. Für die zweite moderne Fremdsprache werden die Anforderungen nach
§ 9 Abs. 1 Ziffer 4d DiplPOPol wie folgt präzisiert. Die geforderten Kenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn nachstehende Mindestleistungen erbracht worden sind:
ENGLISCH
1. Bestehen des Eingangstests zu Englisch für Politologen
2. erfolgreiche Teilnahme an Englisch für Politologen
FRANZÖSISCH
1. Bestehen des Eingangstests zu Français avancé 3 bzw. Français avancé 4
2. erfolgreiche Teilnahme an
Français 3 (4 SWS, Wintersemester) oder
Français 4 (4 SWS, Sommersemester)
ITALIENISCH
Erfolgreiche Teilnahme an folgenden beiden Kursen:
1. Lingua italiana 1 (6 SWS, Wintersemester)
2. Lingua italiana 2 (6 SWS, Sommersemester)
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SPANISCH
Erfolgreiche Teilnahme an folgenden beiden Kursen:
1. Lengua española 1 (6 SWS, Wintersemester)
2. Lengua española 2 (6 SWS, Sommersemester)
RUSSISCH
Erfolgreiche Teilnahme an folgenden vier Kursen:
1. Russisch 1 (4 SWS, Wintersemester)
2. Russisch 2 (4 SWS, Sommersemester)
3. Russisch 3 (4 SWS, Wintersemester)
4. Russisch 4 (4 SWS, Sommersemester)
DEUTSCH ALS FREMDSPRACHE
(für Studierende mit anderer Muttersprache als Deutsch)
1. Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache am Sprachenzentrum, Stufe 2
2. Erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Deutsch als Fremdsprache am Sprachenzentrum, Stufe 2, im Umfang von mindestens 12 SWS
Die erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen ist gegeben bei regelmäßiger Teilnahme und Bestehen der jeweiligen Abschlussklausuren.
Augsburg, den 11.11.2005
Prof. Dr. Reinhold Werner