Der BAföG-Beauftragte der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät
- Information für Antragsteller/innen -
Falls in Ihrem Studiengang ETCS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle dieses Formblatts eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen; diese gelten als Ersatz für dieses Formblatt. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach der Festlegung des zuständigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte als üblich anzusehen ist. (siehe unten)
Studierende erhalten die Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an nur dann weiter, wenn sie die bis dahin üblichen Leistungen nachweislich erbracht haben (§ 48 BAföG). Für diesen Nachweis benötigt das BAföG-Amt eine Bescheinigung (Formblatt 5), die vom BAföG-Beauftragten derjenigen Fakultät ausgestellt wird, in der das Hauptfach studiert wird. Der Nachweis gilt als erbracht,
(a) wenn ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung vorliegt, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist, oder
(b) wenn eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorgelegt wird, dass der/die Studierende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat.
Um das Formblatt 5 ausstellen zu können, benötigt der BAföG-Beauftragte also entweder
(a) ein Zeugnis über eine bestandene Vor- oder Zwischenprüfung, oder
(b) einen Nachweis des Prüfungsamtes (Zulassung zur Vor- oder Zwischenprüfung bzw. über die Erreichung der notwendigen LP), oder
(c) eine Bestätigung der Studienfachberater/innen der einzelnen Fächer, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht worden sind.
In den meisten Fällen sind die Einzelbestätigungen (c) notwendig. Für diese Bestätigungen gibt es einen Vordruck, den Sie im Sekretariat (Frau Rugullis: Zi. 2040) erhalten oder sich hier herunterladen und ausdrucken können. Mit den Vordrucken und allen nötigen Scheinen und Nachweisen wenden Sie sich dann bitte zuerst an die zuständigen Studienfachberater/innen, die den unteren Teil des Vordrucks mit den notwendigen Angaben ausfüllen und die Bestätigung mit Unterschrift und Stempel versehen. Je nach Studiengang benötigen Sie die folgende Anzahl von Bestätigungen:
- MAGISTER- und DIPLOM-Studiengänge:
Zeugnis über die bestandene Vor- oder Zwischenprüfung
oder Nachweis über die Zulassung zur Vor- oder Zwischenprüfung im Hauptfach,
oder 1 Bestätigung für das HAUPTFACH.
- LEHRAMT-Studiengänge:
| GYMNASIUM: | 2 Bestätigungen | |
| REALSCHULE: | 2 Bestätigungen | |
| GRUND- und HAUPTSCHULE: | 4 Bestätigungen |
- BACHELOR- und MASTER-Studiengänge:
BA-Studiengänge: Erziehungswissenschaft, Kunstpädagogik, Medien und Kommunikation, Musik, Philosophie, Sozialwissenschaft
Bestätigung über die erreichte Zahl der Leistungspunkte (90 LP)
(1) Bei Anträgen zum Ende des vierten Semesters (üblicher Fall):
Es wurden mindestens 90 LP erworben, oder es wurden mindestens 70 LP erworben und mindestens weitere 20 LP aufgrund von Prüfungsanmeldungen nachgewiesen.
Gelegentlich kommen v.a. wegen Uni- oder Fachwechsel auch folgende Fälle vor:
(2) Bei Anträgen zum Ende des fünften Semesters:
Es wurden mindestens 120 LP erworben, oder es wurden mindestens 90 LP erworben und mindestens weitere 30 LP aufgrund von Prüfungsanmeldungen nachgewiesen.
(3) Bei Anträgen zum Ende des dritten Semesters:
Es wurden mindestens 68 LP erworben.
(4) Bei Anträgen zum Ende des zweiten Semesters:
Es wurden mindestens 45 LP erworben.
Wenn Sie alle notwendigen Nachweise zusammen haben, reichen Sie sie zusammen mit dem rosa BAföG-Formular (Formblatt 5 - hier bitte nur den oberen Teil ausfüllen) im Sekretariat (Frau Rugullis: Zi. 2040) ein. Sie leitet die Anträge dann an den BAföG-Beauftragten (Prof. Schröer) weiter, der die Vollständigkeit der Angaben prüft, den unteren Teil des Formblattes 5 ausfüllt und die Unterlagen direkt an die BAföG-Stelle weiterleitet.
Abgabe der Anträge im Sekretariat (Frau Rugullis, Zi. 2040): Mo-Do 9-12 Uhr
Sprechstunde Prof. Schröer (Zi. 2049): Di.14-15 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit: siehe Aushang / Homepage)
Download:
Formular zur Bestätigung durch die Studienfachberater/innen (doc)