Hinweis für Lehramt an Grund- und Hauptschulen
1. Orientierungspraktikum
Es umfasst i.R. mindestens 3 Wochen (empfohlen wird, mindestens eine Woche an einer staatlich anerkannten Schule des jeweiligen Schultyps abzuleisten, den Sie studieren).
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Der anerkannte Nachweis über das Orientierungspraktikum muss in Kopie der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (Anmeldung hierfür im November) beigefügt werden.
Daher wird eine Anerkennung des Orientierungspraktikums bis spätestens zum Ende des jeweiligen Sommersemesters empfohlen.
Anmeldungen zum päd.-did. Schulpraktikum sind ohne diesen Nachweis ungültig!
2. Betriebspraktikum
Bitte beachten Sie, dass auch eine Anerkennung des Betriebspraktikums (Umfang mind. 8 Wochen) für Lehramtsstudierende an Grund- und Hauptschulen durch das Praktikumsamt der Universität Augsburg erforderlich ist!
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Wichtig:
Der anerkannte Originalnachweis über das Betriebspraktikum muss dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zum Staatsexamen vorgelegt werden.
Hinweis für Lehramt an Realschulen und Gymnasien
Sie legen bitte den Nachweis über das Orientierungspraktikum direkt an der Praktikumsschule, an der Sie das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (modularisiertes Studium) ableisten, vor.
Der Nachweis über das abgeleistete Betriebspraktikum muss direkt dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zum Staatsexamen vorgelegt werden.
- Weitere Hinweise ersehen Sie am PRAKTIKA-Informationsbrett in der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Geb. D, Ebene 2, in Höhe von Zimmer 2089 neben dem Aufzug) -
Bei Rückfragen bzw. in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Praktikumsamtsleiter :
für Lehramt an Realschulen: Herrn Beratungsrektor Ernst Gröber, Bert-Brecht-Realschule, Augsburg
für Lehramt an Gymnasien: Frau Studiendirektorin Gerlinde Hatlapatka, Holbein Gymnasium, Augsburg