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Praktika für Studierende des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen mit Studienbeginn gültig SS 2003 - SS 2008 (LPO I alt)


Nur noch gültig für Studierende, die vor dem WS 2008/09 immatrikuliert sind.

Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sich hinsichtlich der Praktika zu orientieren.

Die Tabelle basiert auf der Lehramtsprüfungsordnung, der LPO I, in der Fassung vom 07.11.2002 sowie der Bekanntmachung über die Organisation der Praktika vom 28.02.2003.

 

Praktika

Zeit

Anmeldung zu den Praktika

Betreuung durch die Universität

Inhalt

Orientierungspraktikum*

LPO I § 38 Abs. 2 Nr. 1a und 2a

  • vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums

  • in der vorlesungsfreien Zeit (3-4 Wochen)

Schulämter

  • mindestens eine Woche an einer Schule der gewählten Schulart

  • restlicher Teil auch in einer anderen Schule oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

  

Kennenlernen der gewählten Schulart aus der Sicht des Lehrers und erste Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf

Schulpädagogisches Blockpraktikum

Voraussetzung ist das Orientierungspraktikum nach LPO I § 38 Abs. 2 und der erfolgreiche Besuch der Einführungsveranstaltung "Unterrichten und Lernen in der Schule. Einführung in die Didaktik".

September/Oktober bzw. Februar/März/April

  • 3 Tage Intensivkurs (Uni)

  • 13 Tage Schulbesuch

Praktikumsamt der Universität (siehe Anmeldung)

Dozenten des Lehrstuhls für Schulpädagogik

Beobachtungen und Tätigkeiten allgemeinunterrichtlicher Art

Fachdidaktisches Blockpraktikum

September/Oktober bzw. Februar/März/April

Praktikumsamt der Universität (siehe Anmeldung)

Dozenten der Lehrstühle für Fachdidaktiken

Fachspezifische Beobachtungen und Analyse des Unterrichts

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

LPO I § 38 Abs. 2

Oktober bis Februar bzw. April bis Juli

  • jeden Donnerstag mindestens vier Unterrichtsstunden

Lehrstühle für die Fachdidaktiken

Dozenten der Lehrstühle für Fachdidaktiken

Fachspezifische Arbeitsweisen, eigene Unterrichtsversuche

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

LPO I § 40 Abs. 1 (GS) bzw. § 42 Abs. 1 (HS)

Oktober bis Februar bzw. April bis Juli

  • jeden Donnerstag mindestens drei Unterrichtsstunden

Lehrstuhl für Grundschuldidaktik oder Lehrstühle für Fachdidaktiken (für alle Studierenden Lehramt Grundschule)

Lehrstühle für die Fachdidaktiken (für alle Studierenden Lehramt Hauptschule)

Dozenten der Lehrstühle für Grundschuldidaktik bzw. der Fachdidaktiken

Fachspezifische Struktur des Unterrichts in enger Verbindung zu entsprechenden Lehrveranstaltungen der Universität

Betriebspraktikum*

LPO O § 38  Abs. 1 Nr. 1 und 2

in der vorlesungsfreien Zeit 8 Wochen (Aufteilung möglich) vor Beginn des Hauptstudiums

selbst auswählen: Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb

  

Gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewinnen

* Orientierungs- und Betriebspraktikum müssen anerkannt werden. Bitte zur Anerkennung mit Immatrikulationsbescheinigung ins Praktikumsamt, Zi. 2095 kommen.